---
blogpost: true
date: 18.09.2006
author: Tobias
location: Stuttgart
category: Life,ThingOfTheWeek, Checkthisout, Imported, 2006
tags: life,ThingOfTheWeek, checkthisout, imported, 2006
language: Deutsch
---

# Studium mit Geld-Zurück-Garantie

**Da war ich doch letzte Woche bei [meinem
Steuerberater](http://www.stadtbranchenbuch.com/stuttgart/1368345.html),
der mir den Tipp des Jahres gegeben hat.**

Laut [BFH-Urteil vom 20.7.06, VI R
26/05](http://www.steuerlinks.de/bfh-vir-26-05.html) können Aufwendungen
für Bildungsmaßnahmen Werbungskosten sein, wenn ein \"erwerbsbezogener
Veranlassungszusammenhang\" vorliegt, d.h. \"ein objektiver Zusammenhang
mit dem \[späteren\] Beruf besteht und die Ausgaben subjektiv zur
Förderung des Berufs getätigt werden\".

**Im Klartext heißt das, dass man praktisch sämtliche Studienkosten von
der Steuer absetzen kann. Selbst wenn man gerade keine Steuer zahlt,
kann man sich das als Verlust gutschreiben lassen und zahlt es dann
irgendwann weniger.** Spätestens mit den Studiengebühren lohnt sich das
richtig.

Die Steuererklärung kann man für die Jahre für die noch kein
rechtskräftger Steuerbescheid vorliegt bis zurück ins Jahr 2002 abgeben.
Ausgefüllt wird das Hauptformular und die Anlage N.

[Meine Mutter](http://www.stadtbranchenbuch.com/stuttgart/1368345.html)
hat mir aufgelistet, was ich da alles geltend machen könnte:
\<blockquote\>- Fahrtkosten: ca 170 Studientage/Jahr mit 30ct pro
Entfernungskilometer - Studentenwerk und Verwaltungsgebühr -
Abschreibung vom PC\'s \[...\] - Ausgaben für Fachbücher -
Papier,Kopien etc ohne Belege pauschel 60 Eur - 1/2 der
Internetgebühren - was so anfällt wegen des Studiums mit
Beleg\</blockquote\>

Ehrlich gesagt glaube ich dass davon nicht alles durchgeht, aber das
meiste sollte. Außerdem bin ich ja nicht der Steuerberater. Lohnen tut
es sich auf jeden Fall. Und am Besten der Steuererklärung ne Kopie des
Urteils beilegen.. Finanzämter sind glaube ich nicht immer auf dem
aktuellen Stand.

Wenn ich mal Zeit habe werde ich das Ganze mal genauer
zusammenschreiben. Bis dahin bei Fragen -\> melden






