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blogpost: true
date: 08.09.2006
author: Tobias
location: Stuttgart
category: Critizism, Checkthisout, Imported, 2006
tags: critizism, checkthisout, imported, 2006
language: Deutsch
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# In dubio contra reo

**Also langsam wird\'s dubios...**

Da wurde eine Frau verurteilt, weil über ihr offenes WLAN Filesharing
betrieben wurde. Das ist in etwa so als würde man das Studentenwerk
verurteilen weil jemand mit einem Mensa-Messer eine Sachbeschädigung
begangen hätte. Oder Eastpack zu verklagen, weil in deren Rucksäcken
Waren aus Kaufhäusern gestohlen werden. Man hat die Täter zwar nicht
erwischt, aber man konnte auf den Überwachungskameravideos eindeutig das
Tatwerkzeug erkennen. Oder Leute zu verklagen weil auf ihrem Balkon im
Erdgeschoss, auf der Straßenseite, Waffen oder Diebesgut liegt. Wenn es
ned denen gehört hätten sie sich ja zumindest dagegen absichern müssen,
dass jemand dort etwas hinlegt.

Wenn ich bedenke, dass die meisten Leute einfach zu blöd sind auch nur
ihren PC zu sichern - wie sollen die sich dann auch noch mit
WLAN-Sicherheit auskennen? Ich hatte gestern Nacht auf der Heimfahrt 2
Haltestellen weit nen Netzwerkdetektor an, bevor der Akku leer war: 6
WLANs, davon 2 gesicherte.

Und dann sollte die Frau ne Unterlassungserklärung für etwas abgeben,
dass sie selbst mit Verschlüsselung nicht garantieren könnte weil diese
einfach zu knacken ist - das würde an Dummheit grenzen. Aber der Frau
wird nu nen Strick draus gedreht. Wenn man nicht einfach nach
\"Schema-F\" ihren PC kassiert und den durchsucht hat (und damit
bewiesen oder widerlegt hätte dass jemand mit Zugang zu deren PC der
Täter ist) - wie will man sich dann ein Urteil erlauben? Oder hat man da
nur kein belastendes Material gefunden? Als Beweis dafür, dass die Frau
Filesharing betrieben hat (worauf die Unterlassungserklärung bestimmt
abzielte) reicht ne IP an nem offenen WLAN meiner Meinung nach nicht -
gerade weil es davon so viele gibt, weil es für die meisten auf
technischer Ebene unverständlich ist das WLAN zu verschlüsseln (\"des
tut doch auch so\"), und weil es meiner Meinung nach NICHT logisch ist,
dass nen offenes WLAN von vornherein Beihilfe zu
Urheberrechtsverletzungen (oder anderen \"kriminellen\" Aktivitäten)
ist. Das wären Internetcafes doch auch. Oder Unternehmensnetzwerke mit
Internetzugang. Oder jedes WEP-verschlüsstelte WLAN - weil das auch in
kurzer Zeit geknackt ist (Und ich denke von den überhaupt
verschlüsselten WLANs sind mindestens 80% WEP verschlüsselt).

Naja, Überwachungsstaat lässt grüßen.. wenn man schon den Täter ned
auftreiben kann muss halt am nächsten ein Exempel statuiert werden.

Schöne neue Welt.

\<blockquote heise.de\>Zwar könne nicht sicher festgestellt werden, dass
die Anschlussinhaberin oder ihr Sohn die Musikstücke in die Tauschbörse
eingestellt hätten, durch Unklarheiten in der abgegebenen
Eidesstattliche Versicherung sei dies aber auch nicht auszuschließen.

Die Frage sei jedoch nicht entscheidend: Gemäß § 1004 BGB habe die
Anschlussinhaberin als Störer für Schutzrechtsverletzungen zu haften,
wenn sie ihre Prüfungspflichten verletzt habe. Durch die Bereitstellung
eines unverschlüsselten Funknetzes habe sie es Dritten ermöglicht, den
Internetzugang zu nutzen und Rechtsverletzungen zu begehen. \[...\]
Zumutbar sei es auch, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man
selbst nicht in der Lage sei, sein Heim-Funknetz abzusichern. Die
Wiederholungsgefahr hätte nach Ansicht der Richter nur ausgeschlossen
werden können, wenn die Anschlussinhaberin eine unbefristete,
vorbehaltlose und hinreichend strafbewehrte Unterlassungsaufforderung
abgegeben hätte.\</blockquote\>

[Link](http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921/from/rss09)


 


